Geschäftsstelle
Zum 1. Juni 1995 trat der zweiseitige Vertrag über die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung in Hessen in Kraft. Dieser zwischen der Hessischen Krankenhausgesellschaft und den Verbänden der Krankenkassen in Hessen vereinbarte Vertrag dient der Durchführung externer Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß §137 i.V. m. §112 Abs.2 S.1 Nr.3 SGB V. Auf dieser Grundlage wurde im November 1995 die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) eingerichtet.