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Geschäftsstellen

In der Zeit vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2012 wird die Geschäftsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze nach § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sowie die Geschäftsstelle der Landesschiedsstelle nach §§ 114, 115 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) und des Schlichtungsausschusses nach § 17c Abs. 4 KHG turnusgemäß bei der HKG geführt. Ab dem 1. Januar 2013 wechseln die Geschäftsstellen vereinbarungsgemäß wieder für zwei Jahre zum BKK-Landesverband Hessen.