Die DKG hat am 5. September 2022 mit einer eigenen Pressekonferenz die bundesweite Kampagne „Alarmstufe ROT – Krankenhäuser in Gefahr“ gestartet. Bis zum 29. September treten die DKG und die 16 Landeskrankenhausgesellschaften an die Öffentlichkeit, um über die Auswirkungen der aktuellen Gesundheitspolitik in den Krankenhäusern zu berichten.
Mehr finden Sie hier (PDF)
Weitere Informationen zur Pressekonferenz können Sie unserer Pressemitteilung (Anlage 1) und unserer Presse- und Medienschau (Anlage 2) entnehmen.
Positionen der Hessischen Krankenhausgesellschaft e. V. (HKG) zu einigen der geplanten Änderungen des SGB V und des KHEntgG bzw. der BPflV gemäß Referentenentwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)
Ärzteschaft und Krankenhäuser fordern: Krieg in der Ukraine beenden, humanitäre Hilfe ausbauen!
Die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sind tief besorgt wegen eines möglichen Kollapses der medizinischen Versorgung in der Ukraine. Der verbrecherische russische Angriffskrieg kostet Menschenleben und verursacht unmittelbar schweres körperliches und seelisches Leid. Darüber hinaus zerstören die massiven Angriffe die medizinische Gesundheitsversorgung in den betroffenen Gebieten und gefährden die Gesundheit und das Leben auch der nicht unmittelbar von den Kämpfen betroffenen Bevölkerung. Die Bombardierung von Krankenhäusern ist ein weiterer Beleg für das rücksichtslose und menschenverachtende Vorgehen auch gegen die Zivilbevölkerung.... (weiter hier)
Die DKG hat weitere Informationen hier zusammengestellt.
Zusätzliche Informationen für unsere Mitglieder finden Sie außerdem in unserer neuen Rubrik "Ukraine". Melden Sie sich dazu bitte im Mitgliedsbereich an.
...auf den Seiten der Hessischen Krankenhausgesellschaft.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und den Krankenkassen. Zudem nimmt die HKG gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und wirkt unter anderem in den für Krankenhausplanung und -finanzierung zuständigen Landesgremien mit.
Wir sind Vertragspartner der Verbände der Krankenkassen in Hessen für krankenhausbezogene Grundlagenverträge und Rahmenvereinbarungen sowie insbesondere für die Verhandlung des jährlichen Basisfallwerts als Preisgrundlage für die Abrechnung der Fallpauschalen in hessischen Kliniken.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine flächendeckende stationäre Versorgung ein, die auskömmlich finanziert sein muss.
Dr. Christian Höftberger | |
Präsident |
Titel | Datum | Ort |
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PPR 2.0 – Erprobungsphase. Und dann? | 06.09.2023 | ONLINE |
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Krankenhaus | 21.09.2023 | ONLINE |
Dies Hessische Krankenhausgesellschaft bietet in Zusammenarbeit mit der KV Hessen sowie der Landesärztekammer Hessen ihren Mitgliedern eine kostenfreie Prüfung von Kooperationsverträgen unter vertrags-, berufs- und krankenhausrechtlichen Gesichtspunkten an. Krankenhäuser aus Hessen bzw. deren rechtliche Vertreter sowie Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde oder Ärztenetze (etc.) können vom sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.
Wenn Sie eine Prüfung Ihres Kooperationsvertrages wünschen, dann übermitteln Sie bitte Ihren vollständigen Vertrag nebst Anlagen und der Einverständniserklärung Ihres Vertragspartners (siehe Muster im Merkblatt zur Prüfung ärztlicher Kooperationsverträge) an folgende Kontaktdaten:
Hessische Krankenhausgesellschaft
Geschäftsbereich Recht & Verträge
Frankfurter Straße 10 - 14
65760 Eschborn
oder per Mail:
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