Wohnortnahe Versorgung

Medizin

Qualität

Gesundheitspolitische Positionen der HKG für die nächste Legislaturperiode (Thesenpapier 3 – Sommer 2021)

Die Daseinsvorsorge bildet das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der politischen Stabilität in Deutschland. Eine bedarfsgerechte und flächendeckende Gesundheitsversorgung ist essentieller Bestand der Daseinsvorsorge. Die Herausforderungen der Corona-Pandemie haben eindrücklich gezeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf die Gesundheitsversorgung in Hessen verlassen können. Diese ausgezeichnete Versorgung ist ein wertvolles Gut, das die Menschen in Hessen auch zukünftig verlässlich und effizient aufgestellt wissen wollen. Es ist im Interesse aller, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Die Hessischen Krankenhäuser präsentieren im 3. Thesenpapier der Reihe „Gesundheit gestalten“ ihre politischen Positionen für die nächste Legislaturperiode. Diese Positionen bilden den Rahmen für eine wirkungsvolle und nachhaltige Krankenhauspolitik, die eine qualitativ hochwertige Medizin und Versorgung zuverlässig und wohnortnah gewährleisten kann. Aus den zahlreichen Angeboten und Vorschlägen zur Unterstützung der Krankenhäuser, die im Verlauf der Pandemie von den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung präsentiert worden sind, sollen nun klar formulierte Vorgaben entwickelt und umgesetzt werden.

 

HKG Thesenpapier "Gesundheitspolitische Positionen für die nächste Legislaturperiode"

Anlage zum Thesenpapier - Intersektorale Gesundheitszentren

Aus diesem Anlass fand u.a. auch ein Interview zwischen der dpa und Herrn Dr. Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft und Herrn Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft, statt:

dpa Interview (Mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Presseagentur GmbH)

Ziel und Aufgabe der Krankenhausversorgung ist, allen Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines angemessen Zeitraums und in angemessener Nähe Zugang zu den Behandlungsleistungen zu ermöglichen, die dem jeweiligen Stand der Medizin unter Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Zielsetzung entsprechen.
<p>Die Krankenhäuser übernehmen Verantwortung für eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung in Hessen.</p>
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung ist staatliche Aufgabe bzw. Aufgabe der Politik. Die Krankenhäuser sind bereit und dazu in der Lage, die Politik bei dieser Aufgabe zu unterstützen und übernehmen dabei selbst Verantwortung für eine qualitätsgesicherte Versorgung. Sie sind bereit, neben der stationären Versorgung in Zukunft mehr noch als bisher Aufgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu übernehmen, insbesondere in der ambulanten Versorgung.
Aufgabe des Staates ist es, unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts und auf der Grundlage von gesellschaftlichem Konsens Rahmenvorgaben für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Dies insbesondere in Form von quantitativen und qualitativen Vorgaben für eine leistungsfähige, patienten- und bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche medizinische Versorgung. Politik hat weiterhin die Aufgabe, für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen zu sorgen.
Der Wettbewerb sowohl zwischen einzelnen Krankenhäusern als auch zwischen einzelnen Krankenkassen wird befürwortet. Ein einheitliches und leistungsbezogenes Festpreissystem für die Vergütung von Krankenhausleistungen, das für ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus eine ausreichende und kostendeckende Finanzierung gewährleistet, stellt sicher, dass sich dieser Wettbewerb als Qualitätswettbewerb um den Patienten versteht.
Qualität ist auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards zu dokumentieren und zu evaluieren. Wettbewerb und Leistungsbewertung müssen sich im Sinne eines integrierten Ansatzes über den Krankenhaussektor hinaus auch auf die ambulanten und sonstigen angrenzenden Versorgungsbereiche erstrecken. Zur ständigen Weiterentwicklung der Qualität des Gesamtsystems sind krankenhausindividuelle Vergütungszuschläge für besonders hervorragende Qualität vorstellbar, ohne dass dies zu einer Risikoselektion führen darf.
Für staatlich definierte besondere Aufgaben, Strukturvorgaben und Vorhalteleistungen, die nicht über das leistungsbezogene Festpreissystem ausreichend refinanziert werden, ist im Ver-gütungssystem eine krankenhausbezogene Zuschlagsfinanzierung zur Sicherung einer hohen Qualität zu verankern. Andere Krankenhäuser dürfen dadurch nicht mit Abzügen belastet werden.
Krankenhausplanung und die Sicherstellung einer ausreichenden Investitionsfinanzierung sind staatliche Aufgaben. Krankenhäuser sind Teil der Infrastruktur unseres Landes. Um diese zu erhalten, ist eine Investitionsquote von 10 Prozent des Umsatzvolumens der Krankenhäuser erforderlich.
Für die für eine gute Krankenhausversorgung notwendigen Fachkräfte und ihre Gewinnung und Ausbildung trägt der Staat eine Mitverantwortung, der er durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen gerecht werden muss