3116 Ausbildungsplätze

in der Gesundheits- und Krankenpflege 2014

Über 56.000

Kinder kommen jedes Jahr in Hessen zur Welt

6 Versorgungsgebiete

gibt es in Hessen.

Krankenhauswissen A-Z

Arbeitsmarkt: In den hessischen Kliniken arbeiten rund 77.000 Menschen. Die größte Berufsgruppe bilden die Pflegekräfte mit 30.645 Beschäftigten. Die Zahl der Ärzte liegt bei 11.501. Während das Geschlechterverhältnis in der Ärzteschaft mittlerweile relativ ausgeglichen ist - von den 11.501 Ärzten sind 6167 männlich und 5510 weiblich - dominieren in der Pflege mit 26.263 die Frauen. Neben dem Pflegedienst gibt es im nichtärztlichen Dienst noch den med. tech. Dienst und den Funktionsdienst. Hier arbeiten nochmal rund 22.749 Menschen. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal ist hoch. Dies zeigt sich auch an der Zahl der Ausbildungsplätze. Im Jahr 2014 wurden in Hessen 3116 Bewerber für den Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpfleger gesucht. 96 Prozent der Stellen konnten besetzt werden.

(Zahlen: Statistisches Landesamt/Pflegemonitor Hessen)

 

Behandlung: In den 162 hessischen Krankenhäusern wurden im Jahr 2015 über 1,36 Millionen Bürger vollstationär behandelt. Bundesweit waren es 19,2 Millionen Patienten. In Hessen betrugen die Kosten je Fall 4.439 Euro (Quelle: Destatis).

 

 

CIRS: Das Kürzel CIRS

steht für Critical Incident Reporting System. Es handelt sich dabei um eine Webplattform, über die Mitarbeiter in den Kliniken anonym Beinahe-Schäden, kritische Ereignisse und Fehler melden können. CIRS soll dabei helfen, aus Fehlern/ Beinahe-Fehlern zu lernen. Auch in Hessen beteiligen sich Krankenhäuser an dem bundesweiten Projekt. Mehr unter www.kh-cirs.de/index.html

 

DRG: In Deutschland wurden die Fallpauschalen 2002 eingeführt. Seit 2004 sind die Krankenhäuser verpflichtet danach abzurechnen. Es gibt derzeit über 1200 Fallpauschalen. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gibt jährlich einen neuen Fallpauschalenkatalog heraus. In Hessen betrugen 2015 die Kosten je Fall im Schnitt 4.439 Euro (Quelle: Destatis).

 

Entlassmanagment: Ab Sommer 2017 soll jeder Patient ein strukturiertes Entlassmanagment erhalten. Bereits heute führen 76,2 Prozent der Krankenhäuser laut Deutschem Krankenhaus Institut ein Entlassmanagement anhand eines schriftlichen Standards durch. Das Entlassmanagement soll sicherstellen, dass Patienten, die aus der stationären Versorgung in andere Sektoren wechseln, nahtlos weiterbehandelt werden können. Der Großteil der Krankenhäuser hat für die Durchführung des Entlassmanagements bereits in den vergangenen Jahren spezielle Fachkräfte eingestellt. 

 

Feststellungsbescheid: Alle Krankenhäuser erhalten vom jeweiligen Bundesland einen Feststellungsbescheid, mit dem dokumentiert wird, dass sie in den Krankenhausplan des Landes aufgenommen werden. In Hessen werden im Feststellungsbescheid die Fachgebiete ausgewiesen, in dem das Krankenhaus Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse erbringen darf. Auch ist aufgeführt, ob das Haus an der Notfallversorgung teilnimmt. Durch einen positiven Feststellungsbescheid erhält das Krankenhaus Anspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Über die Neuaufnahme von Krankenhäusern in den Krankenhausplan oder die Erweiterung der Fachgebiete entscheidet in Hessen das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

 

Gesundheitskonferenzen: Seit 2011 kommen in den sechs Versorgungsregionen in Hessen die unterschiedlichen Akteure im Gesundheitswesen im Rahmen der Gesundheitskonferenzen zusammen. Zu den Mitgliedern gehören u.a. Vertreter der Krankenhäuser, der Kommunen, der Kassenärztlichen Vereinigung und Landesärztekammer sowie der Krankenkassen. Sie sollen die Entwicklung der regionalen Versorgungsstrukturen mitgestalten.

 

Hebammen: In den hessischen Kliniken arbeiten sowohl festangestellte Hebammen als auch Beleghebammen. Vor allem für letztere hat sich die finanzielle Situation aufgrund gestiegener Versicherungsprämien verschlechtert, so dass sich viele Hebammen aus der Geburtshilfe zurückziehen. Mit der Konsequenz, dass Fachpersonal fehlt. Um den Fachkräftemangel entegenzuwirken, planen beispielsweise die Carl Remigius Medical School des Universitätsklinikums Frankfurt und das Bürgerhospital und Clementine Kinderhospital Frankfurt eine Hebammenschule mit 20 Ausbildungsplätzen in Frankfurt. Die Auszubildenden sollen im Anschluss an ihre Ausbildung in den Kliniken angestellt werden. Mehr dazu hier.

In Hessen arbeiteten 2015 laut Statistischem Bundesamt 730 Hebammen und Entbindungspfleger sowie 73 Beleghebammen.

 

IQTiG: Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen existiert seit Anfang 2015. Gegründet wurde es vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA). Eine aktuelle Aufgabe des IQTiG ist derzeit planungsrelevante Qualitätsindikatoren zur erarbeiten, die künftig bundesweit Geltung erlangen können.

 

 

Krankenhäuser: In Deutschland gab es im Jahr 2015 1.956 Krankenhäuser.  Davon befanden sich 165 in Hessen. Hierbei kann man zwischen kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern unterscheiden.

 

Landesbasisfallwert: Der Landesbasisfallwert in Hessen liegt derzeit bei 3.278 Euro. Der Landesbasisfallwert wird jährlich zwischen den Kostenträgern und der Landeskrankenhausgesellschaft neu verhandelt.

 

MDK: Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft bundesweit zwischen 12 und 18 Prozent der Krankenhausrechnungen. Vor allem die Verweildauer steht dabei im Fokus, gefolgt von der Überprüfung der Kodierung der Haupt- und Nebendiagnosen. Die MDK-Prüfungen bedeuten für die Kliniken einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Der Prüfauftrag des MDK ist in §275 1c SGB V und in §17c Abs. 2 KHG geregelt. Zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gibt es eine Prüfverfahrensvereinbarung. Diese Vereinbarung können Sie hier einsehen

 

Notfallversorgung: Das Land Hessen klassifiziert die Notfallstandorte seit 2005 im Hessischen Krankenhausrahmenplan. Demnach gibt es Häuser der unabdingbaren, ergänzenden und fachspezifischen Notfallversorgung. Häuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen mindestens die Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie vorweisen und u.a. über intensivmedizinische Kapazitäten verfügen. Häuser der unabdingbaren Notfallversorgung werden als zwingend notwendig für die Notfallversorgung erachtet. Sie bilden das "untere Sicherungsnetz", d.h. sie stellen eine wohnortnahe Notfallversorgung sicher (Erreichbarkeit zw. 20-30 Minuten).

Die Häuser der ergänzenden Notfallversorgung erfüllten zum Zeitpunkt der Umsetzung des Krankenhausrahmenplans 2005 formal die Mindestanforderungen für die Teilnahme an der Notfallversorgung, konnten allerdings bei der Auswahlentscheidung zur unabdingbaren Notfallversorgung nicht berücksichtigt werden. Den Häusern der ergänzenden Notfallversorgung ist es erlaubt, an der Notfallversorgung teilzunehmen solange sie die Mindestanforderungen erfüllen.

In die Kategorie fachspezifisch fallen Fachkliniken oder Häuser mit Fachabteilungen die besondere Aufgaben abdecken z.B. die Versorgung von Schwerbrandverletzten.

Häuser, die zu keiner Kategorie gehören, können in Abstimmung mit dem Träger des Rettungsdienstes auf örtlicher Ebene in die rettungsdienstlichen Strukturen eingebunden werden.

In Hessen gibt es 68 Standorte der unabdingbaren Notfallversorgung, 8 der fachspezifischen Notfallversorgung und 16 ergänzende.

 

Operationen: Bei 38 Prozent (7,0 Millionen) der knapp 18,7 Millionen stationär in allge­meinen Krankenhäusern behandelten Patienten wurde im Jahr 2015 eine Operation durchgeführt wie das Statistische Bundesamt Ende Oktober 2016 mitteilte. Die Hälfte der Behandelten, die sich 2015 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, waren 60 Jahre und älter. Zu den häufigsten Operationen in der Altersgruppe 60 plus zählten sogenannte „andere Operationen am Darm“ gefolgt von endoskopischen Operationen an den Gallengängen. Bei Frauen gehört die Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk zu den häufigsten Eingriffen. Mehr unter www.destatis.de

 

Patienten: Bundesweit gab es 2015 19,2 Millionen stationäre Patienten im Krankenhaus. Die Zahlen des Statistischen Landesamtes weisen für Hessen 1,36 Millionen Patienten aus. Patienten haben in Deutschland die freie Arzt- und Krankenhauswahl. In zahlreichen Online-Portalen können sie sich im Vorfeld über die Krankenhäuser informieren. Auf unserer Seite verweisen wir auf das Deutsche Krankenhausverzeichnis (www.deutsches-krankenhausverzeichnis.de).

 

Qualität: Die Krankenhäuser in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Es gibt in Deutschland über 400 Qualitätsindikatoren, die erhoben werden. Qualitätsvorgaben ergeben sich unter anderem aus den Richtlinien des G-BA und den Krankenhausplänen der Länder. Im Zuge der Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes sollen ab 2017 auch planungsrelevante Qualitätsindikatoren eingeführt werden. Diese sollen den Bundesländern ermöglichen, Krankenhäuser, die schlechte Qualität in den relevanten Bereichen vorweisen, den Versorgungsauftrag zu entziehen. Darüber hinaus gibt es bundesweit zahlreiche Projekte, die darauf abzielen, die Qualität im Gesundheitswesen weiter zu verbessern. Zu nennen ist hier beispielhaft das gemeinsame Projekt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und der Hessischen Krankenhausgesellschaft zum Thema „Patientensicherheit und Qualität“. Ein Teilprojekt dieser Initiative ist die Untersuchung der MRE-Häufigkeit in hessischen Krankenhäusern sowie die Implementierung von Maßnahmen zur Reduktion vermeidbarer Infektionen durch multiresistente Erreger.

 

Richtlinien: Bei dem Stichwort Richtlinien muss der Name des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fallen. Er erarbeitet und beschließt im Auftrag des Gesetzgebers unter anderem Richtlinien zum Qualitätsmanagement und zur externen Qualitätssicherung sowie zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Für den Krankenhausbereich zu nennen sind hier beispielsweise die Mindestmengenregelungen. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesministerium für Gesundheit. Mehr über die Aufgaben des G-BA gibt es multimedial. Dafür bitte hier klicken.

 

Strukturfonds: Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes wurde ein Strukturfonds zur Förderung der Verbesserung der stationären Krankhausversorgung eingerichtet. Für Hessen stehen 74 Millionen Euro für Strukturveränderungen bereit. Ziel ist der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht-stationäre Einrichtungen. Die hessischen Krankenhäuser hatten bis Oktober 2016 Zeit, ihre Projektvorschläge einzureichen. Über die Förderung entscheiden die Verbände der Krankenkassen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

 

Transplantationen: In Hessen gibt es fünf Transplantationszentren. Herztransplantationen werden nur in der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim (Erwachsene) und in der Universitätsklinik Gießen-Marburg, Standort Gießen (Kinder) vorgenommen. 2015 wurden in Hessen 25 Herzen transplantiert. 11 in Gießen und 14 in Bad Nauheim. Auf den Seiten der DSO können Sie sich die Berichte nach §11 Abs. 5 TPG herunterladen. In diesen sind u.a. die durchgeführten Transplantationen je Klinik und Anzahl der Patienten der Wartelisten aufgeführt. Die fünf Transplantationszentren befinden sich an folgenden Kiniken:

  • Kerckhoff Klinik, Bad Nauheim: Lunge und Herz
  • Uniklinik Frankfurt: Niere, Leber, Dünndarm, Pankreas
  • Klinikum Fulda: Niere
  • UKGM - Standort Marburg: Niere, Pankreas
  • UKGM - Standort Gießen: Herz, Lunge, Niere

Überkapazitäten: Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn hat Deutschland eine hohe Dichte an Krankenhausbetten. Die Diskussion, wie viele Krankenhäuser für die rund 81 Millionen Bürger notwendig sind, entfacht jedes Jahr auf Neues. Vor allem in Ballungsgebieten sollen die Klinikstandorte nach Wunsch der Politik und der Krankenkassen konzentriert werden. In anderen Ländern hat es diese Konzentration bereits gegeben. So hat beispielsweise Dänemark die Zahl der Krankenhäuser von 90 (1999)auf 32 (2015) reduziert. Dies hat sich der dänische Staat rund 1000 Euro pro Einwohner kosten lassen. Würde man das Beispiel Dänemark auf Deutschland anwenden, hätte Deutschland nur noch 330 Krankenhäuser statt der jetzt knapp 2.000. Aber ist dann auch im Notfall für alle Bürger – ganz gleich ob in der Stadt oder auf dem Land wohnend – noch ein adäquates Krankenhaus recchtzeitig zu erreichen?

 

Versorgungsgebiete: Das Land Hessen ist in sechs Versorgungsgebiete aufgeteilt. Eine Versorgungsregion setzt sich aus mehreren Landkreises bzw. kreisfreien Städten zusammen.  Auf Ebene der Versorgungsgebiete wird der Bedarf an stationären Behandlungskapazitäten berechnet.

VG 1 Kassel: 864.000 Einwohner; 224.000 vollstationäre Fälle
VG 2 Fulda-Bad-Hersfeld: 442.000 Einwohner; 122.000 vollstationäre Fälle
VG 3 Gießen-Marburg: 1.050.000 Einwohner; 240.000 vollstationäre Fälle
VG 4 Frankfurt-Offenbach: 2.050.000 Einwohner; 440.000 vollstationäre Fälle
VG 5 Wiesbaden-Limburg: 630.000 Einwohner; 140.000 vollstationäre Fälle
VG 6 Darmstadt: 1.060.000 Einwohner;170.000 vollstationäre Fälle

Quelle: Hessen Agentur

 

 

Wahlleistungen: Gesetzlich Versicherte Patienten können im Falle eines Krankenhausaufenthaltes Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese müssen sie dann privat bezahlen. Hinzugebucht werden kann beispielsweise die Unterkunft in einem Einbettzimmer oder auch die Chefarztbehandlung. Hierzu schließen Patienten einen gesonderten Vertrag mit dem Krankenhaus bzw. mit dem behandelnden Arzt (Arztzusatzvertrag).

 

Zweitmeinung:  Im Juli 2015 trat das Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft. Dieses hat das Recht der Patienten auf eine unabhängige Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Operationen gestärkt (§ 27b Abs. 1 GKV-VSG). Der G-BA ist beauftragt, zu definieren, bei welchen Eingriffen der Anspruch auf Zweitmeinung bestehen soll. Im Gesetz sind bereits qualitative Kriterien für das Zweitmeinungsverfahren verankert. Der G-BA kann zusätzliche  Kriterien bestimmen. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten bereits die Möglichkeit der Zweitmeinung.