Seit der bekannten Honorararztentscheidung des Bundessozialgerichts vom 04.06.2019 haben viele Krankenhäuser ihre freien Kooperationen (mit Pflegekräften, Hebammen, Ärzten, usw.) gekündigt und verlieren aufgrund einer Flucht in Arbeitsverhältnisse ihre Flexibilität oder ihre Kooperationspartner.
Im Seminar lernen Sie die verbleibenden Spielräume zur Kooperation mit freien Partnern und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten kennen.
Seminarinhalte:
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Justitiare und Personalleiter
22.04.2021
09:30–13:00 Uhr
Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider betreibt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Er verfügt über die universitäre Lehrbefugnis im Strafrecht und Nebengebieten und war bis September 2020 als Universitätsprofessor für Strafrecht in Leipzig tätig.
145,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für Mitglieder der HKG
245,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für externe Teilnehmer
In der Teilnehmergebühr sind die Seminarunterlagen per Email-Versand enthalten.
Achtung Anmeldefrist: eine Anmeldung ist nur noch bis zum 15.04.2021 möglich