EU-richtlinienkonforme Hinweisgebersysteme in Krankenhäusern - Was müssen und was sollten die Krankenhäuser tun

Das Seminar gibt Antworten auf folgende Fragen: Besteht eine unmittelbare Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems (HWS)? Welche Anforderungen ergeben sich aus der EU-Richtlinie und aus anderen Rechtsmaterien (Datenschutz, Arbeitsrecht)? Welche Ausgestaltung ist aus Compliance-Sicht zu empfehlen?

Schwerpunktmäßig werden im Rahmen der Veranstaltung folgende Themen dargestellt und diskutiert:

  • Vorstellung der EU-Richtlinie, Relevanz für Krankenhäuser
  • Inhalte maßgeblicher Zertifizierungsrichtlinien
  • Spielräume bei der Ausgestaltung des Systems und Integration in das Compliance-Management
  • Funktion einer Ombudsperson und Abgrenzung zur Compliance-Funktion
  • Einführung des Systems im Krankenhaus
  • Umsetzung richtlinienkonformer Folgemaßnahmen

Das Seminar wird als Online-Seminar gehalten. Während der Veranstaltung bleibt Raum für Fragen an den Referenten. Die im Rahmen des Seminars gezeigte Präsentation wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Seminarunterlage im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

 

Zielgruppe:

Geschäftsführung, Rechtsabteilung der Krankenhäuser und Compliance-Verantwortliche

Datum

24.03.2022

Zeit

09:30–12:30 Uhr

Ort

ONLINE
ZOOM-Videokonferenz

ReferentIn

Prof. Dr. jur. habil. Hendrik Schneider

Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. habil. Hendrik Schneider betreibt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Er ist Autor einschlägiger Fachbeiträge und Monografien zum Medizinstrafrecht und zu Compliance im Gesundheitswesen. 

Teilnahmegebühr:

145,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für Mitglieder der HKG

245,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für externe Teilnehmer

In der Teilnehmergebühr sind die Seminarunterlagen per Email-Versand enthalten.

Anmeldung / Infos


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