Das Seminar gibt Antworten auf folgende Fragen: Besteht eine unmittelbare Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems (HWS)? Welche Anforderungen ergeben sich aus der EU-Richtlinie und aus anderen Rechtsmaterien (Datenschutz, Arbeitsrecht)? Welche Ausgestaltung ist aus Compliance-Sicht zu empfehlen?
Schwerpunktmäßig werden im Rahmen der Veranstaltung folgende Themen dargestellt und diskutiert:
Das Seminar wird als Online-Seminar gehalten. Während der Veranstaltung bleibt Raum für Fragen an den Referenten. Die im Rahmen des Seminars gezeigte Präsentation wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Seminarunterlage im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Zielgruppe:
Geschäftsführung, Rechtsabteilung der Krankenhäuser und Compliance-Verantwortliche
24.03.2022
09:30–12:30 Uhr
Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. habil. Hendrik Schneider betreibt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Er ist Autor einschlägiger Fachbeiträge und Monografien zum Medizinstrafrecht und zu Compliance im Gesundheitswesen.
145,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für Mitglieder der HKG
245,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für externe Teilnehmer
In der Teilnehmergebühr sind die Seminarunterlagen per Email-Versand enthalten.