Umsetzung der sog. EU-Whistleblowing-Richtlinie in Deutschland

In Anknüpfung an die Veranstaltung zur EU-Whistleblowing-Richtlinie im März 2022 wird in diesem Seminar auf den Fortgang der Gesetzwerdung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland eingegangen. Es wird erläutert, was die Hinweisgebersysteme in den Krankenhäusern können müssen. Zudem soll anhand von Fallbeispielen erklärt werden, wie durch den richtigen Umgang mit Hinweisen auf Compliance-Vorfälle das Hinweisgebersystem einen Mehrwert für die Compliance im Krankenhaus bieten kann.

Schwerpunktmäßig werden im Rahmen der Veranstaltung folgende Themen dargestellt und diskutiert:

  • Vorstellung des Umsetzungsgesetzes: Aktueller Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Rechtliche Vorgaben zu Einführung und Betrieb von Hinweisgebersystemen in Krankenhäusern
  • Integration von Hinweisgebersysteme in bestehende Compliance-Strukturen, interne vs. externe Ombudsstelle
  • Umgang mit Hinweisen: Fallbeispiele

Das Seminar wird als Online-Seminar gehalten. Während der Veranstaltung bleibt Raum für Fragen an den Referenten. Die im Rahmen des Seminars gezeigte Präsentation wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als Seminarunterlage im pdf-Format zur Verfügung gestellt.

 

Zielgruppe:

Geschäftsführung, Rechtsabteilung der Krankenhäuser und Compliance-Verantwortliche

Datum

21.09.2022

Zeit

09:30–12:00 Uhr

Ort

ONLINE
ZOOM-Videokonferenz

ReferentIn

Prof. Dr. jur. habil. Hendrik Schneider

Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. habil. Hendrik Schneider betreibt seine Kanzlei für Wirtschafts- und Medizinstrafrecht in Wiesbaden. Er ist Autor einschlägiger Fachbeiträge und Monografien zum Medizinstrafrecht und zu Compliance im Gesundheitswesen. 

Teilnahmegebühr:

145,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für Mitglieder der HKG

245,00 EUR (incl. MwSt.) pro Person für externe Teilnehmer

In der Teilnehmergebühr sind die Seminarunterlagen per Email-Versand enthalten.

Anmeldung / Infos


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