Verordnungswesen im Entlassmanagement

Mit der Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V im Krankenhauswesen hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu ermächtigt, im Rahmen der Entlassung ihrer Patienten diese auch mit den notwendigen Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln etc. auszustatten, sofern dies erforderlich ist, um Versorgungsbrüche zu verhindern. Die Wahrnehmung dieses Verordnungsrechts ist an strenge normative Voraussetzungen gebunden, deren Überschreiten zu teilweise nicht unerheblichen Sanktionen führen können. Um solche zu vermeiden, werden in diesem Webinar sowohl der Umfang des Versorgungsrechts als auch dessen Grenzen erläutert, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise sicherzustellen.

 

Inhalt

  • Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Entlassmanagements
  • Verordnungspflicht vs. Verordnungsrecht
  • 1. Schwelle: Erforderlichkeit der Verordnung
  • 2. Schwelle: Umfang der Verordnung
  • Vornahme der Verordnung – Grundsätze der Rezeptierung
  • Leistungsbezogene Besonderheiten bei der Verordnung
  • Grundsätzliches zur Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Ausführungen des Webinars umfassen selbstverständlich auch die zum 01.04.2022 in Kraft getretenen Rechtsänderungen zum Verordnungswesen sowie das Verhältnis zwischen der neu eingeführten Übergangspflege nach § 39e SGB V zum Entlassmanagement auf der Grundlage der gegen Ende 2022 konsentierten 9. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement.

Zielgruppe

Prozessverantwortliche, Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen aus der Rechtsabteilung, Pflegende, Mitarbeiter*innen aus dem Patientenmanagement und dem Sozialdienst, Krankenhausapotheke

Datum

12.05.2023

Zeit

09:00–13:00 Uhr

Ort

ONLINE
ZOOM-Videokonferenz

ReferentIn

Alexander Korthus
  • Studium der Rechtswissenschaften, Universität Konstanz
  • seit 2007 Stellvertretender Geschäftsführer der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Berlin

Tätigkeitsschwerpunkte: Krankenhausfinanzierungsrecht, Verträge/Empfehlungen nach KHG, KHEntgG, BPflV, Chefarztrecht, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Rechtsfragen ambulanter Bereich/Vertragsarztrecht, Verträge nach §§ 115 ff SGB V

  • 2004-2007 Referent der Rechtsabteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Berlin
  • 2002-2004 Rechtsanwalt, Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund

Schwerpunkt: Vertragsarztrecht

  • Referent verschiedener Seminare auf Landes- und Bundesebene

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