Mit der Einführung des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V im Krankenhauswesen hat der Gesetzgeber Krankenhäuser dazu ermächtigt, im Rahmen der Entlassung ihrer Patienten diese auch mit den notwendigen Verordnungen von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln etc. auszustatten, sofern dies erforderlich ist, um Versorgungsbrüche zu verhindern. Die Wahrnehmung dieses Verordnungsrechts ist an strenge normative Voraussetzungen gebunden, deren Überschreiten zu teilweise nicht unerheblichen Sanktionen führen können. Um solche zu vermeiden, werden in diesem Webinar sowohl der Umfang des Versorgungsrechts als auch dessen Grenzen erläutert, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise sicherzustellen.
Inhalt
Die Ausführungen des Webinars umfassen selbstverständlich auch die zum 01.04.2022 in Kraft getretenen Rechtsänderungen zum Verordnungswesen sowie das Verhältnis zwischen der neu eingeführten Übergangspflege nach § 39e SGB V zum Entlassmanagement auf der Grundlage der gegen Ende 2022 konsentierten 9. Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag Entlassmanagement.
Zielgruppe
Prozessverantwortliche, Ärzt*innen, Mitarbeiter*innen aus der Rechtsabteilung, Pflegende, Mitarbeiter*innen aus dem Patientenmanagement und dem Sozialdienst, Krankenhausapotheke
12.05.2023
09:00–13:00 Uhr
Tätigkeitsschwerpunkte: Krankenhausfinanzierungsrecht, Verträge/Empfehlungen nach KHG, KHEntgG, BPflV, Chefarztrecht, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Rechtsfragen ambulanter Bereich/Vertragsarztrecht, Verträge nach §§ 115 ff SGB V
Schwerpunkt: Vertragsarztrecht